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Titel: § 19 EEG 2009 verstößt nicht gegen Grundrecht auf Eigentum
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 18.02.2009
Aktenzeichen: 1 BvR 3076/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 09000417 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 117

§ 19 EEG 2009 verstößt nicht gegen Grundrecht auf Eigentum

- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.2.2009 - 1 BvR 3076/08 -

Am 18. Februar 2009 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den mit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde verbundenen Antrag der Betreiberin eines Bioenergieparks und der zur Errichtung des Bioenergieparks gegründeten Projektgesellschaft abgelehnt, § 19 Abs. 1 Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2009 im Wege einer einstweiligen Anordnung einstweilen außer Kraft zu setzen.

Die Beschwerdeführerinnen - der Betreiber eines großen Bioenergieparks und die zur Errichtung des Bioenergieparks…

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