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Titel: Berücksichtigung der Stromsteuererstattung bei Ermittlung des Grenzpreises für die Zahlung von Konzessionsabgaben bei Stromsonderkunden
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart (Baden-Württemberg)
Datum: 19.11.2009
Aktenzeichen: - 2 U 40/08 – (nicht rechtskräftig)
Gesetz: StromStG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 10000219 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 127

Berücksichtigung der Stromsteuererstattung bei Ermittlung des Grenzpreises für die Zahlung von Konzessionsabgaben bei Stromsonderkunden

- Urteil des OLG Stuttgart vom 19.11.2009 - 2 U 40/08 -

(nicht rechtskräftig)

Im Rahmen des Durchschnittspreises zur Ermittlung des Grenzpreises, bis zu dem von Sonderkunden für die Netznutzung bei Stromlieferungen keine Konzessionsabgaben verlangt werden können, sind Steuererstattungen nach § 10 StromStG zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Die Klägerin, ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, begehrt die bereicherungsrechtliche Rückzahlung eines in Rechnung gestellten Betrages für Konzessionsabgaben auf Stromlieferungen in Höhe von 116.054,21 €, den sie unter Vorbehalt…

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