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Titel: Konzessionsabgabe, Mindestgewinn und Eigenkapitalverzinsung bei Wasserversorgungsunternehmen in der Form von Wasser- und Bodenverbänden
Autor: Oberstadtdirektor a.D. Karl-Heinz Vehring
Datum: 01.02.2011
Gesetz: EnWG, KAE
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Betriebswirtschaft, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 11000467 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2011, S. 37

Konzessionsabgabe, Mindestgewinn und Eigenkapitalverzinsung bei Wasserversorgungsunternehmen in der Form von Wasser- und Bodenverbänden

- von OStD. a.D. Karl-Heinz Vehring, Lingen (Ems)1 -

1. Konzessionsabgabe

Gemäß § 48, § 117 Energiewirtschaftsgesetz vom 17.7.2005 (EnWG) kann in Verbindung mit § 1 Konzessionsabgabenordnung (KAE) für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege eine Konzessionsabgabe gezahlt werden. Gemäß § 48 EnWG sind Konzessionsabgaben Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege. Die Wasser- und Bodenverbände, die die öffentliche Wasserversorgung gemäß § 2 Ziffer 11 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) wahrnehmen, sind…

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