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Titel: Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungs - management (BEM) »kündigungsneutral«, wenn der Arbeitnehmer BEM nicht zustimmt
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 24.03.2011
Aktenzeichen: 2 AZR 170/10
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001142 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2011, S. 190

Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungs - management (BEM) »kündigungsneutral«, wenn der Arbeitnehmer BEM nicht zustimmt

- BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Der Kläger macht im Rahmen der Kündigungsschutzklage unter anderem geltend, die Beklagte habe kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt. Die Beklagte beruft sich demgegenüber darauf, sie habe häufiger versucht, ein BEM mit dem Kläger durchzuführen. Anderweitige Einsatzmöglichkeiten habe dieser bisher nicht aufzeigen können.

Das BAG verwies den Rechtsstreit auf die Revision des Klägers an das LAG zurück. Unter…

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