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Titel: BFH: Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen sind verfassungsgemäß
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.05.2011
Aktenzeichen: IV R 32/07
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 11001250 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2011, Seite 302

BFH: Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen sind verfassungsgemäß

- Urteil des BFH vom 5.5.2011 - IV R 32/071 -

  1. Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung sind nach der tatsächlichen Inanspruchnahme anzusammeln.
  2. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sind zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.
  3. Die angesammelten Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung sowie für Rückbauverpflichtungen sind abzuzinsen.
  4. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e in Verbindung mit der Übergangsregelung in § 52 Abs. 16 Sätze 7, 8 und 10 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es liegt keine unzulässige Rückwirkung…
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