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Titel: Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG; Aussetzung der Bearbeitung von Steuerentlastungsanträgen wegen Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung zum 31. März 2012
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 30.03.2012
Aktenzeichen: III B 6 – V 9950/06/10021; DOK: 2012/0306590
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer, KWK-G
Dokumentennummer: 12001687 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 163

Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG; Aussetzung der Bearbeitung von Steuerentlastungsanträgen wegen Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung zum 31. März 2012

- Schreiben des BMF vom 30.3.2012 - III B 6 - V 9950/06/10021; DOK: 2012/0306590

Gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG wird eine vollständige Steuerentlastung für die Verwendung von Energieerzeugnissen in Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK-Anlagen) gewährt. Diese Regelung war auch bereits im Mineralölsteuergesetz enthalten, das zum 1. August 2006 durch das Energiesteuergesetz abgelöst wur - de und war als staatliche Beihilfe von der Kommission mit Entscheidung Nr. N 449/2001 vom 13. Februar 2002 bis zum 31. März 2012 genehmigt. Ende…

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