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Titel: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: – XI R 8/10 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12002006 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 273

Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003

- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 8/10 -

Sachverhalt:

Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, begehrt für das Streitjahr 2003 den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Stromleitung. …

Nach der Zusage von öffentlichen Fördermitteln schlossen die als Eigenbetrieb der Klägerin geführten Stadtwerke mit der Z AG (AG) am 9./11. Dezember 2002 einen »Leistungsvertrag « über die Errichtung einer 20 kV-Leitungszuführung (Stromleitung) von einem Umspannwerk in das Gemeindegebiet. Mit gleichfalls am 9./11. Dezember 2002 unterzeichnetem…

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