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Titel: Berechnung der Einspeisevergütung unter Berücksichtigung des für Altanlagen zu zahlenden KWK-Bonus bei Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 14.08.2012
Aktenzeichen: – 6 U 29/111 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, KWK-G
Dokumentennummer: 13002260 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013, Seite 45

Berechnung der Einspeisevergütung unter Berücksichtigung des für Altanlagen zu zahlenden KWK-Bonus bei Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

- Urteil des OLG Brandenburg vom 14.8.2012 - 6 U 29/111 -

Revision anhängig beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 301/12.

Die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus von 3,0 Cent/kWh für Altanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW bezieht sich auf die Bemessungsleistung der Anlage, wie sie auch für die leistungsabhängigen Sätze der Mindest- bzw. Grundvergütung maßgeblich ist, und nicht auf denjenigen Teil der Leistung der Anlage, der für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom eingesetzt worden ist.

Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt in M. ein…

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