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Titel: Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG; Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 19.02.2013
Aktenzeichen: – II B 6 – V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0165123 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 13002315 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 106

Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG; Gewährung von Abschlagszahlungen und Berücksichtigung in Vorauszahlungsbescheiden

- Schreiben des BMF vom 19.2.2013 - II B 6 - V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0165123 -

Ergänzend zu meinem o.g. Erlass1 bitte ich für die Gewährung von Abschlagszahlungen und für die Berücksichtigung von voraussichtlichen Steuerentlastungen nach dem Spitzenausgleich in Vorauszahlungsbescheiden folgende Nachweise für das Antragsjahr 2013 anzuerkennen:

1. Gültigkeit der Testate

Die im o.g. Erlass aufgeführten Testate werden auch dann anerkannt, wenn das jeweilige Testat zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist (z.B.: Antragstellung am 13. Februar…

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