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Titel: Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 23.05.2013
Aktenzeichen: 13 U 185/12 (Kart)
Gesetz: BGB EnWG GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002513 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 276

Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages

- Urteil des OLG Celle vom 23.5.2013 - 13 U 185/12 (Kart) -1

Revision ist beim BGH unter dem Az. EnZR 33/13 anhängig.

Leitsätze der Redaktion:

  1. Auch die vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrages sowie das Vertragsende sind durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Eine anderweitige Bekanntmachung (hier: im Deutschen Ausschreibungsblatt) genügt nicht.
  2. Eine nicht diesen Anforderungen entsprechende Bekanntmachung hat nach § 134 BGB die Nichtigkeit des daraufhin abgeschlossenen Konzessionsvertrages zur Folge.
  3. Die…
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