Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Basiszinssatz zum 1. Januar 2014 vermindert sich erneut um 0,25%
Datum: 01.01.2014
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002732 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 45

Basiszinssatz zum 1. Januar 2014 vermindert sich erneut um 0,25%

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Bezugsgröße ist der Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2013 um 0,25 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2013 hat 0,50% betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2014 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,63% (zuvor -0,38%).

Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.

Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

- sw -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche