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Titel: Anmerkung: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 09.01.2014
Aktenzeichen: 13 U 52/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 14002767 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 76

Anmerkung: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten

- OLG Celle, Urteil vom 9.1.2014 - 13 U 52/13 -*

Revision ist eingelegt. Aktenzeichen des BGH: EnZR 11/14

Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 9.1.2014 - 13 U 52/13

Die Informationspflichten vor Konzessionsvertragsende waren seit jeher im Detail strittig.1 Bisher bestand aber, von Beratern kommunalisierungswilliger Gemeinden abgesehen, ganz überwiegend Konsens, dass je nach Phase der Wegerechtsvergabe bzw. Netzübergabe Informationen in unterschiedlicher Detailtiefe offenzulegen waren2: In der Bekanntmachungsphase, d.h. vor der Konzessionsentscheidung der Gemeinde, werden…

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