Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Strahlt § 6b EnWG auf kommunale Unternehmen außerhalb der Energiewirtschaft (z.B. Abwasser- oder Bäderbetriebe) aus?
Datum: 01.09.2014
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Abschluss-/Wirtschaftsprüfung, Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Handelsrecht
Dokumentennummer: 14002949 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 233

Strahlt § 6b EnWG auf kommunale Unternehmen außerhalb der Energiewirtschaft (z.B. Abwasser- oder Bäderbetriebe) aus?

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach-

(…)

1. Problematik

Betreibt eine Gemeinde z.B. im Bäderbetrieb, Abwasserentsorgungsbetrieb oder Wohnungsbauunternehmen eine Anlage zur Erzeugung und Lieferung von Elektrizität, ist sie jedoch nicht an einem Unternehmen mit Netzbetrieb beteiligt, liegt kein Netzbetreiber vor. Daraufhin stellt sich die Frage einer Anwendung der Entflechtungsbestimmungen gemäß § 6b EnWG gar nicht.

Hält die Kommune jedoch zusätzlich einen Anteil an einem Netzbetreiber (Stadtwerk), muss geprüft werden, ob der beispielhaft genannte Badebetrieb mit dem BHKW oder das Wohnungsbauunternehmen mit dem Biomassekraftwerk oder der Photovoltaikanlage zusammen mit dem - rechtlich getrennten - Netzbetrieb ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen (viEVU) bilden, welches nach § 6b EnWG Rechnung zu legen hat.

2. Stellungnahme der Bundesnetzagentur zu den nach § 6b EnWG betroffenen kommunalen Unternehmen

Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 24.5.2013 zum Entwurf des IDW ERS ÖFA 2 n.F. Stellung genommen. Sie äußerte sich insbesondere darüber, ob kommunale Unternehmen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der Energiewirtschaft haben (z.B. Krankenhäuser, Wohnungsbaugesellschaften, Bäderbetriebe) und daneben ein BHKW oder eine Photovoltaikanlage betreiben, den Pflichten nach § 6b EnWG unterfallen, wenn die Kommune zugleich an einem viEVU beteiligt ist.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur fehlt es zwischen dem kommunalen Unternehmen und dem viEVU regelmäßig an einer hinreichenden Verbundenheit i.S.d. Art. 3 Abs. 2 Fusionskontrollverordnung (FKVO). …

4. Empfehlung an kommunale Unternehmen und abschließende Beispiele

… In die Diskussion sollte sinnvollerweise der eigene Abschlussprüfer mit einbezogen werden, der im Hinblick auf den IDW RS ÖFA 2 in eigener Verantwortung ebenfalls zu der Überzeugung gelangen muss, dass kein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen besteht. …

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche