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Titel: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises (Konsequenzen der Entscheidungen des EuGH und BFH); Änderung der Regelungen zur organisatorischen Eingliederung in Abschnitt 2.8 UStAE
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 05.05.2014
Aktenzeichen: IV D 2 – S 7105/11/10001 – IV D 2 – S 7105/13/10003, DOK 2014/0394588
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002948 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 245

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises (Konsequenzen der Entscheidungen des EuGH und BFH); Änderung der Regelungen zur organisatorischen Eingliederung in Abschnitt 2.8 UStAE

- BMF, Schreiben vom 05.05.2014 - IV D 2 - S 7105/11/10001 - IV D 2 - S 7105/13/10003, DOK 2014/0394588 -1

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Folgendes:

I. Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises (Konsequenzen der EuGH-Urteile vom 9. April 2013, C-85/112, und vom 25. April 2013, C-480/103)

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juris - tische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen…

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