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Titel: Keine Korrektur einer unterbliebenen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos in späteren Wirtschaftsjahren
Behörde / Gericht: Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 04.02.2015
Aktenzeichen: 6 K 3095/14 (rkr.)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003674 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 345

Keine Korrektur einer unterbliebenen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos in späteren Wirtschaftsjahren

- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2015 - 6 K 3095/14 - (rkr.) -

Leitsatz der Redaktion:

Das steuerliche Einlagekonto ist ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 KStG). Ein fehlerhafter Feststellungsbescheid, der nicht mehr nach einer Änderungsvorschrift (z.B. § 164 AO) geändert werden kann, ist für das Folgejahr bindend.

Zusammenfassung:

Die Beteiligten streiten darum, ob die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2…

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