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Titel: Zum Vorrangverhältnis des Erweiterungsfaktors gegenüber einer Investitionsmaßnahme bei Verteilernetzbetreibern
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 102/15 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde ist zugelassen
Dokumentennummer: 17004222 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 143

Zum Vorrangverhältnis des Erweiterungsfaktors gegenüber einer Investitionsmaßnahme bei Verteilernetzbetreibern

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - VI-3 Kart 102/15 (V) -*

Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Leitsatz des Gerichts:

Bei der notwendigen objektiven Betrachtungsweise lässt der Wortlaut der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 08.09.2010 - BK8-10/004 - in Verbindung mit den weiteren Umständen nur den Schluss zu, dass der in Ziffer 7 der Festlegung näher ausgestalteten Anwendungsvorrang des Erweiterungsfaktors jedenfalls die Fälle nicht mehr erfasst, in denen die geplante Investitionsmaßnahme durch den Erweiterungsfaktor nicht einmal ansatzweise abgedeckt wird.

Sachv…

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