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Titel: Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 09.08.2018
Aktenzeichen: 13 K 1200/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Konzessionsabgaberecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 18004937 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 344

Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung

- FG Köln, Urteil vom 09.08.2018 - 13 K 1200/15 -*

Revision anhängig unter BFH-Az. VIII R 31/18)

Leitsatz der Redaktion:

Im Bereich der Stromversorgung führt - ohne Feststellung einer fremdunüblichen, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vertragsgestaltung - allein die Nichterreichung des sog. Mindestgewinns zu keinen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.

Zusammenfassung:

Die Klägerin, ein Versorgungsbetrieb, leistet seit dem Jahr 2002 an die Stadt Konzessionsabgaben für mehrere Sparten (Strom, Gas,…

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