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Titel: Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG – Übergang auf die »Heubeck-Richttafeln 2018 G«
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 19.10.2018
Aktenzeichen: IV C 6 – S 2176/07/10004 :001 – 2018/0833103
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005046 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 23

Steuerliche Gewinnermittlung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EstG – Übergang auf die »Heubeck-Richttafeln 2018 G«

- BMF-Schreiben vom 19.10.2018, IV C 6 - S 2176/07/10004 :001 - 2018/0833103 -*

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u.a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die »Richttafeln 2005 G« von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese durch die »Heubeck-Richttafeln 2018 G« ersetzt wurden.

Das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S. 1054) nimmt unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 13. April 1999 (BStBl I S.…

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