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Titel: Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 13 MwStSystRL
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 18.09.2019
Aktenzeichen: III C 2 -S 7107/19/10006 :003
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 19005448 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 310

Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 13 MwStSystRL

- BMF-Schreiben vom 18.09.2019 - III C 2 -S 7107/19/10006 :003 -*

I.

Mit Urteil vom 29.10.2015 (EuGH-Rs. C-174/14, Saudaçor) hat der EuGH über eine Tätigkeit entschieden, die darin besteht, dass eine Gesellschaft an eine Region gemäß Programm- Verträgen, die sie mit ihr geschlossen hat, Dienstleistungen im Bereich der Planung und Verwaltung des regionalen Gesundheitsdienstes erbringt. Vorausgesetzt, dass die Tätigkeit als wirtschaftlich im Sinne von Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL anzusehen ist, wird sie von Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL als nicht mehrwertsteuerpflichtig erfasst,…

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