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Titel: Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 06.02.2019
Aktenzeichen: 4 A 167/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 19005536 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 368

Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung

- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 06.02.2019 - 4 A 167/16 -

Leitsatz der Redaktion:

Der Anspruch auf Zahlung der Gebühr entsteht grundsätzlich erst mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung (hier: Straßenreinigung). Eine satzungsrechtliche Regelung, die festlegt, dass die Gebühren bereits für ein Kalenderjahr im Voraus berechnet und durch Bescheid festgesetzt werden, ist nach schleswig-holsteinischem Recht unwirksam. Es ist nicht hinreichend gesichert, dass die Reinigungspflicht doch noch auf die Grundstückseigentümer übertragen wird.

Der Kläger wendet…

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