Titel: Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 19.60
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005717
ebenso Heft 2/2020, Seite 61
Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände
- VGH Bayern, Beschluss vom 28.03.2019 - 6 ZB 19.60 -*
Leitsatz der Redaktion:
Eine Stichstraße, die auch bei Anlegung des gebotenen weitläufigen Betrachtungsrahmens nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage i.S.d. Art. 46 Nr. 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 2, 3 BayStrWG verläuft, kann nicht Gegenstand beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F. sein.
Die beklagte Stadt zog die Kläger als Miteigentümer des Grundstücks FlNr. ... mit Bescheiden vom 25.09.2014 und 13.07.2016 für die Erneuerung und Verbesserung der »Ortsstraße zur Kirche…