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Titel: Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.09.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 804/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005707 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 47

Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - VI-3 Kart 804/18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein sowohl an ein Verteilernetz als auch an ein Übertragungsnetz angeschlossenes Kraftwerk ist keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nr. 11 EnWG. Die dort vorausgesetzte Anschluss- und Erzeugungssituation erfasst nur ausschließlich an das Verteilernetz angeschlossene und für die Einspeisung in das Verteilernetz erzeugende Anlagen.
  2. Es widerspricht der ratio des § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV, Anlagen, die weiterhin auch die Strukturen des Übertragungsnetzes in Anspruch nehmen,…
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