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Titel: Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG
Behörde / Gericht: FG Niedersachsen
Datum: 10.01.2023
Aktenzeichen: 11 K 147/22 – (n.rkr., BFH-Az. V R 4/23)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082879 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2024, Seite 61

Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG

– FG Niedersachsen, Urteil vom 10. 01. 2023 – 11 K 147/22 – (n.rkr., BFH-Az. V R 4/23)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins sind steuerbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht.
  2. Mitgliedsbeiträge können ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG darstellen.
  3. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG verstößt nicht gegen Unionsrecht, weil sie die Steuerfreiheit nach…
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