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Titel: Vertrauensschutz nach hypothetischer Festsetzungsverjährung von Anschlussbeiträgen beim Übergang von einer Beitragsfinanzierung des Herstellungsaufwands zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit gespaltenen Gebührensätzen
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 17.10.2022
Aktenzeichen: 9CN3.22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24083500 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2024, Seite 112

Vertrauensschutz nach hypothetischer Festsetzungsverjährung von Anschlussbeiträgen beim Übergang von einer Beitragsfinanzierung des Herstellungsaufwands zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit gespaltenen Gebührensätzen

– BVerwG, Urteil vom 17.10.2023 – 9 CN 3.22 –

Leitsatz des Gerichts:

Wechselt der Einrichtungsträger zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung seiner zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Beitrags- zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit unterschiedlich hohen (gespaltenen) Gebührensätzen für Grundstücke, für die Anschlussbeiträge gezahlt wurden, und Grundstücke, für die keine Beiträge gezahlt wurden, so steht Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG einer…

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