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Titel: Kalkulation der Gebührensätze mit den tatsächlichen Betriebsergebnissen bei rückwirkender Änderung der Gebührensatzung
Behörde / Gericht: VGH Baden-Württemberg
Datum: 12.10.2023
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082823 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 2/2024, Seite 45

Kalkulation der Gebührensätze mit den tatsächlichen Betriebsergebnissen bei rückwirkender Änderung der Gebührensatzung

– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2023 – 2 S 710/23 –

Leitsatz des Gerichts:

Wird eine unwirksame Gebührensatzung – hier eine Abwassergebührensatzung – rückwirkend durch eine neue Satzung ersetzt, sind die Gebührensätze nicht im Wege einer Prognose, sondern auf Grundlage der tatsächlichen Betriebsergebnisse (Ist-Werte) zu kalkulieren, wenn diese im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststehen oder ermittelt werden können (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung). Dies gilt nicht nur dann, wenn die ursprüngliche Satzung aus materiell-rechtlichen…

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