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Titel: BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.01.2023
Aktenzeichen: I R 16/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083519 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 61

BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft

– BFH, Urteil vom 18.01.2023 – I R 16/19 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA (hier: BgA Beteiligung) begründet (Bestätigung der Rechtsprechung, z. B. Senatsurteil vom 29. 11. 2017 – I R 83/15, BFHE 260, 327, BStBl II 2018, 495, Rz 18, m.w.N.). Fungiert die Personengesellschaft als Holdinggesellschaft und begründet sie ertragsteuerrechtliche Organschaften mit Tochter-Kapitalgesellschaften, werden durch die Tätigkeiten der Tochtergesellschaften…
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