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Titel: Heranziehung des Grundstücksbesitzers anstelle des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers
Behörde / Gericht: OVG Sachsen
Datum: 23.11.2022
Aktenzeichen: 5 A 249/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083521 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 67

Heranziehung des Grundstücksbesitzers anstelle des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers

– OVG Sachsen, Urteil vom 23.11.2022 – 5 A 249/18 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Satzungsgeber, wenn er die Gebührenschuldnerstellung des Eigentümers regelt, mit dem Eigentümer den Eigentümer im zivilrechtlichen Sinn meint.
  2. Entsprechendes gilt, soweit der Satzungsgeber die Gebührenschuldnerstellung des Besitzers regelt.
  3. Wird ein Vermieter aufgrund eines Treuhandvertrags als Treuhänder tätig, ändert dies nichts an seiner (zivilrechtlichen) Stellung als mittelbarer Besitzer. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise entsprechend…
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