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Titel: Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung nur bei Ersatz einer nichtigen Satzung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 23.02.2023
Aktenzeichen: 20 B 21.1676
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083528 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2023, Seite 91

Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung nur bei Ersatz einer nichtigen Satzung

– VGH Bayern, Urteil vom 23.02.2023 – 20 B 21.1676 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei dem rückwirkenden Erlass einer Abwassergebührensatzung ist grundsätzlich eine Kalkulation der Benutzungsgebühren erforderlich, die sich entsprechend Art. 8 Abs. 6 KAG an den tatsächlichen Kosten der vergangenen Kalkulationsperioden orientiert. Fehlt eine entsprechende Kalkulation, führt dies zur Unwirksamkeit der Rückwirkungsanordnung.
  2. Eine Altfallregelung, nach der bestandskräftige Gebührenveranlagungen als abgeschlossen behandelt werden, erfordert eine Ermessensentscheidung des…
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