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Titel: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 17.07.2023
Aktenzeichen: IV C 6 – S 2121/23/10001 :001
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083527 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft3/2023, Seite 88

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

– BMF, Schreiben vom 17.07.2023 – IV C 6 – S 2121/23/10001 :001 –

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Lander gilt für die Anwendung der Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Folgendes:

I. Persönlicher Anwendungsbereich

[1] Die Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG) gilt für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften.

Beispiel 1

Der Ehemann A und die Ehefrau B betreiben auf dem gemeinsam genutzten Einfamilienhaus jeweils eine eigenständige Photovoltaikanlage mit einer…

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