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Titel: Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.03.2023
Aktenzeichen: I R 49/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 2023083534 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2023, Seite 112

Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit

– BFH, Urteil vom 15.03.2023 – I R 49/20 –

Leitsatz des Gerichts:

Für die Frage, ob BgA gleichartig i.S. von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KStG sind, ist in erster Linie auf die gewerbliche Betätigung selbst und damit auf das äußere Erscheinungsbild des jeweiligen BgA abzustellen, nicht auf die von der Trägerkörperschaft mit dem BgA verfolgten übergeordneten Ziele.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten über die Zusammenfassung zweier Betriebe gewerblicher Art (BgA) im Jahr 2013 (Streitjahr).

Die Klägerin ist eine Gemeinde, die Fremdenverkehrsbeiträge gemäß…

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