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Titel: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 14.12.2022
Aktenzeichen: 11 K 11252/ 17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23078024 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 00/2023, Seite 19

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung

– FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2022 – 11 K 11252/17 –

Leitsatz der Redaktion:

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer sind die Entgelte, die ein Wasserversorgungsunternehmen für die Entnahme von Grundwasser aufgewandt hat, zu einem Viertel zu berücksichtigen (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG).

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Klägerin, eine KG, betreibt u. a. das städtische Wasserwerk F, welches an ein Grundstück mit zunächst 26, später 32 Altlastenverdachtsflächen grenzt. Bereits seit 1989 wurde aus den Brunnen der Galerien I und II der Wasserfassungen des…

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