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Titel: Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.09.2022
Aktenzeichen: 1 ABR 22/21
Gesetz: ArbSchG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 22006487

Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung

- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 –

Leitsatz der Redaktion:

Der Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleis­tete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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