Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.05.2023
Aktenzeichen: V R 16/21
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23082050

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

– BFH, Urteil vom 10.05.2023 – V R 16/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebs­veranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließ­lich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaft­lichen Tätigkeit bedingt sind.
  2. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Frei­grenze von 110€ je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unter­nehmers (Fortführung des BFH-Urteils vom 09.12.2010 – V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl. II 2012, 53).
  3. Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveran­staltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110€-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheit­liche Leistung handelt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche