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Titel: Abstrakte AGB-Kontrollklage einer Verbraucherzentrale: Streitwertbemessung und Rechtsmittelbeschwer der unterlegenen Partei
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.02.2018
Aktenzeichen: VIII ZR 147/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 19004880

Abstrakte AGB-Kontrollklage einer Verbraucherzentrale: Streitwertbemessung und Rechtsmittelbeschwer der unterlegenen Partei

BGH, Urteil vom 27.02.2018 – VIII ZR 147/17

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Streitwert in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz richtet sich allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots.
  2. Der Wert einer angegriffenen Klausel wird dabei regelmäßig in einer Größen-ordnung bemessen, von der auch die Vorinstanzen bei ihrer Wertbemessung ausgegangen sind. Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnisse zur Bereinigung des Rechtsverkehrs von unwirksamen AGB möglichst geschützt werden.
  3. Je angegriffene Teilklausel wird i.d.R. ein Betrag von 2.500 € angesetzt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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