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Titel: Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 19.12.2023
Aktenzeichen: 7 C 4.22
Gesetz: BNatSchG, BlmSchG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umweltschutzrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 24082140

Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen

– BVerwG, Urteil vom 19.12.2023 – 7 C 4.22 –

Leitsatz der Redaktion:

Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat.

Hinweis der Redaktion:

Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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