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Titel: Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die „Kantinenbewirtschaftung“ an einen selbständigen Betreiber einer Betriebskantine
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 18.08.2023
Aktenzeichen: 1 K 2107/20 U
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 24082149

Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die „Kantinenbewirtschaftung“ an einen selbständigen Betreiber einer Betriebskantine

– FG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2023 – 1 K 2107/20 U –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ein Unternehmer, der bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Abs. 9a UStG zu verwenden, ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  2. Leistungen an Arbeitnehmer, die aus deren Sicht ihren privaten Zwecken dienen – wie z. B. die Abgabe von Mahlzeit – sind nur dann nicht als Entnahme zu berücksichtigen, wenn ausnahmsweise der persönliche Vorteil, den die Arbeitnehmer daraus ziehen, gegenüber den Bedürfnissen des Unternehmens als untergeordnet erscheint.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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