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Titel: Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird
Behörde / Gericht: Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern (in Greifswald)
Datum: 27.01.2021
Aktenzeichen: 2 K 135/17
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer: 21006418

Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird

FG Mecklenburg-Vorpommern, Bescheid vom 27.01.2021 – 2 K 135/17

Leitsatz der Redaktion:

Es erfolgt keine Verlustverrechnung zwischen zwei Betrieben gewerblicher Art eines Eigenbetriebes, wenn nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft eine Rücklage i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG gebildet wird.

Bitte den Bescheid über unten stehenden Link öffnen.

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