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Titel: Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung
Behörde / Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 10.01.2014
Aktenzeichen: 4 EO 677/11
Gesetz: ThürKAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 14002816

Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung

Thüringer OVG (Weimar), Beschluss vom 10.01.2014 - 4 EO 677/11

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein kombinierter Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstab bei der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die reine Schmutzwasser- oder Fäkalschlammentsorgung verstößt nicht offensichtlich gegen das Vorteilsprinzip
  2. Bei einer als selbständige öffentliche Einrichtung betriebenen Fäkalschlammentsorgung kommt eine Beitragsabstufung für Teileinleiter nicht in Betracht.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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