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Titel: »Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten
Behörde / Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 26.01.2023
Aktenzeichen: 16 O 55/21
Gesetz: AGB, BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 23078011

»Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten

– LG Wuppertal, Urteil vom 26.01.2023 – 16 O 55/21 –

Leitsatz der Redaktion:

Die Corona-Pandemie ist ein Ereignis höherer Gewalt und kann den Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen. Eine Abänderung des Vertrags kann der Kunde nur verlan­gen, wenn er nachweist, dass ein Festhalten am unverän­derten Vertrag unzumutbar ist. War ein Mengenvolumen für die Preisfestlegung bestimmend, muss der Kunde darle­gen, dass die Unterschreitung der Menge unmittelbar durch die Pandemielage bedingt gewesen ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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