Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zur Berechnung individueller Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.04.2020
Aktenzeichen: VI-5 Kart 7/19 (V)
Gesetz: GasNEV, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005684

Zur Berechnung individueller Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2020 – VI-5 Kart 7/19 (V)

Leitsatz der Redaktion:

Die Berechnung eines gesonderten Netzentgelts nach § 20 Abs. 2 GasNEV setzt – wie die Einräumung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV – übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus, sodass gesonderte Netzentgelte zwischen zwei Sparten eines integrierten Versorgungsunternehmens im Wege eines In-Sich-Geschäfts ausgeschlossen sind.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche