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Titel: Bestimmtheit von Wertungskriterien einer Gaskonzessionsvergabe
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.08.2022
Aktenzeichen: VI-2 U 13/21 (Kart)
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 23071382

Bestimmtheit von Wertungskriterien einer Gaskonzessionsvergabe

– OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2022 – VI-2 U 13/21 (Kart) –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das Auswahlverfahren muss so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Entscheidung an­kommt (verfahrensbezogene Anforderungen). Denn nur dann ist gewährleistet, dass die Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und diskriminierungsfrei zugunsten des Bewerbers erfolgt, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht.
  2. Eine Pflicht zur Offenlegung aller vorgesehenen Entschei­dungskriterien ergibt sich bereits vor Abgabe des Angebots; dies gilt auch für sogenannte Unterkriterien und für die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien.
  3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungs­maßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, wird erst dann überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

 

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