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Titel: Beweislast für einwandfreie Zählerablesung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 25.10.2022
Aktenzeichen: I-26 U 3/22
Gesetz: EnWG, GasGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 23071389

Beweislast für einwandfreie Zählerablesung

– OLG Düsseldorf – Beschluss vom 25.10.2022 – I-26 U 3/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei einem Streit über den Umfang des Gasverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast da­für, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zäh­ler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde.
  2. In den Fällen einer Zahlung aufgrund des Einwendungs­ausschlusses des § 17 Abs. 1 GasGVV liegt auch im Rück­forderungsprozess des Kunden die Darlegungs- und Be­weislast für die Richtigkeit der Abrechnung, insbesondere für den tatsächlichen Verbrauch der berechneten Gasmen­ge, beim Versorgungsunternehmen.
  3. War der Gaszähler noch geeicht und ergab eine äußere und innere Befundprüfung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle keine Hinweise für eine Fehlfunktion, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Gaszähler den Gasverbrauch richtig an­gezeigt hat.
  4. Der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Anzeige kann durch den Nachweis von Tatsachen erschüttert werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass der Gas­zähler dennoch falsch angezeigt hat. Hierfür reicht es nicht aus, dass sich aus der angezeigten Durchflussmenge eine ungewöhnlich hohe Verbrauchsmenge ergibt oder die rein theoretische Möglichkeit einer Fehlerquelle besteht.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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