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Titel: Strom- und Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie?
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 23.03.2023
Aktenzeichen: I-20 U 318/20
Gesetz: EnWG, BGB, EnSiG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23071405

Strom- und Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie?

- OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2023 – I-20 U 318/20 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Dem Energieversorger steht bei Geltung einer Preisgarantie kein auf § 313 BGB gestütztes Recht zur einseitigen Preiserhöhung zu, weil der Gesetzgeber auf die »Gaskrise« reagiert und in § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSig) ein spezialgesetzliches Preisänderungsrecht eingeführt hat, das die Anwendung des § 313 BGB verdrängt.
  2. Ein Energieversorger darf in seinen AGB keine Klausel verwenden, mit der in Verträgen mit unbestimmter Laufzeit und Preisfixierung ein beidseitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat eingeräumt wird. Eine solche Klausel führt zu einer vollständigen Aushöhlung der Preisgarantie und ist unwirksam.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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