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Titel: Vergabefehler – fehlende Bekanntmachung von Eignungskriterien
Behörde / Gericht: Vergabekammer
Datum: 31.08.2022
Aktenzeichen: VK 2-72/22
Gesetz: GWB, VgV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 23078013

Vergabefehler – fehlende Bekanntmachung von Eignungskriterien

– VK Bund, Beschluss vom 31.08.2022 – VK 2-72/22 –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Bezugspunkt des »Schadens« i.S.v. § 160 Abs. 2 GWB hat ein Nachteil zu sein, der kausal auf den Vergabefehler zurückgeht, der Schaden liegt nicht im Entgehen einer zweiten Chance, wenn der Vergabefehler nicht ursächlich für die Nichtberücksichtigung des Angebots war.
  2. Ein Anspruch auf eine zweite Chance in einem etwaigen nachfolgenden neuen Vergabeverfahren vermittelt mithin im vorausgegangenen Vergabeverfahren keinen Schaden, der gemäß § 160 Abs. 2 S. 2 GWB »durch« den dort geltend gemachten Vergabefehler verursacht worden ist.
  3. Im Fehlen von Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung liegt zwar ein Vergaberechtsverstoß. Ein schwerwiegender Vergabefehler, der ein entsprechendes Einschreiten der Vergabekammer ausnahmsweise ermöglicht, liegt nicht vor, was aus einer Gesamtbetrachtung des Vorgangs folgt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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