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Titel: Keine Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.01.2022
Aktenzeichen: VII R 28/19
Gesetz: StromStG, AGVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Stromsteuer
Dokumentennummer: 22006473

Keine Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten

BFH, Urteil vom 19.01.2022 - VII R 28/19 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV.
  2. Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen.
  3. Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nur auf das einzelne Unternehmen, nicht jedoch auf die wirtschaftliche Einheit (Konzernverbund) an, in den das einzelne Unternehmen eingebunden ist.
  4. Für ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO kommt es bei Erfüllung der Voraussetzung des Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nicht darauf an, ob im Einzelfall eine positive Fortführungsprognose besteht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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