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Titel: Keine vergabefreie Übernahme von Inhouse-Aufträgen bei nachträglichem Wegfall der Vergabevoraussetzungen
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 12.05.2022
Aktenzeichen: RS. C 719/20 – Lerici
Gesetz: GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 22006476

Keine vergabefreie Übernahme von Inhouse-Aufträgen bei nachträglichem Wegfall der Vergabevoraussetzungen

– EuGH, Urteil vom 12.05.2022 – RS. C‑719/20 – Lerici –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das EU-Vergaberecht lehnt eine Beschaffungspraxis ab, wonach ein Inhouse-Auftrag automatisch vom Rechtsnach­folger fortgeführt wird, ohne dass der öffentliche Auftraggeber am Rechtsnachfolger beteiligt ist und auch keine Kon­trolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt.
  2. Die vergabefreie Änderung eines Inhouse-Auftrages wegen einer Unternehmensumstrukturierung i.S.d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB scheidet aus, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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