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Titel: Kostenübernahmevereinbarung durch einen städtebaulichen Vertrag zur Minderung der sonstigen Erschließungsbeiträge
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 06.06.2019
Aktenzeichen: 6 B 19.246
Gesetz: KAG, BBAuGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005668

Kostenübernahmevereinbarung durch einen städtebaulichen Vertrag zur Minderung der sonstigen Erschließungsbeiträge

VGH Bayern, Urteil vom 06.06.2019 – 6 B 19.246

Leitsatz der Redaktion:

Für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ist zwar strittig, ob das Gesetz den Gemeinden per Kostenübernahmevereinbarung durch einen städtebaulichen Vertrag einen (dritten) Weg zur Refinanzierung von Erschließungsaufwendungen neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder durch Erschließungsvertrag eröffnet. Der bayerische Landesgesetzgeber hat hingegen in Art. 5a Abs. 4 KAG (ursprünglich Art. 5a Abs. 2 KAG i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 25.07.2002, GVBl. S. 322) eine solche vertragliche Übernahme erschließungsbeitragsfähiger Aufwendungen im Rahmen städtebaulicher Verträge ausdrücklich zugelassen und dabei die entsprechende Geltung des § 11 BauGB angeordnet.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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