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Titel: Vorteilsbegriff im Straßenreinigungsrecht bei Anliegern einer 115 m langen Privatstraße
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 05.05.2022
Aktenzeichen: 4 ZB 21.1355
Gesetz: KAG, StrWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 23078003

Vorteilsbegriff im Straßenreinigungsrecht bei Anliegern einer 115 m langen Privatstraße

– VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2022 – 4 ZB 21.1355 –

Leitsatz der Redaktion:

Eine Heranziehung von Anliegern zu Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen ist grundsätzlich nur für den Aufwand für die jeweilige, selbständige Straße möglich. Im Straßenreinigungsrecht ist dagegen die Umlegung der gemeindlichen Straßenreinigungskosten mittels Benutzungsgebühren auf alle an eine öffentliche Straße angrenzenden Vorder- und Hinterlieger nicht nur nach der bayerischen Rechtslage, sondern auch nach dem Recht anderer Bundesländer üblich.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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