Titel: | Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg] |
Datum: | 11.02.2016 |
Aktenzeichen: | OVG 9 B 1.16 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 16004050 ebenso Heft 12/2016, Seite 368 |
Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz
. . . - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016 - OVG 9 B 1.16 - Leitsätze der Redaktion: § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. ist dahingehend auszulegen, dass eine formell oder materiell rechtswidrige und damit nichtige Beitragssatzung zwar nicht ausreicht, um die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen, ihr Erlass aber gleichwohl für den Zeitpunkt bedeutsam ist, zu dem die sachliche Beitragspflicht überhaupt noch durch eine nachfolgende wirksame Satzung zur Entstehung gebracht werden kann. . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.