Titel: | Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) |
Datum: | 15.05.2013 |
Aktenzeichen: | – 10 AZR 325/12 – |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002391 ebenso Heft 7/2013, Seite 195 |
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
. . . - BAG, Urteil vom 15.5.2013 - 10 AZR 325/12 - Das BAG hat entschieden, dass bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gilt. Im Arbeitsvertrag der Klägerin, einer außertariflichen Mitarbeiterin mit einem Jahresgehalt von ca. € 95.000, war vereinbart, dass diese auch »außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden« musste. Weitere Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit enthielt der Vertrag nicht. Nachdem im Herbst 2010 angeblich nahezu 700 Minusstunden au. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.